Wettkampfregeln

A. Allgemeines

  1. Diese Wettkampfregeln sollen helfen, faire und sichere Tretroller-Wettkämpfe zu organisieren und durchzuführen, ohne dabei ein Übermaß an Regulierungen aufzustellen.
  2. Ein Tretroller ist ein muskelkraftbetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem bodennahen Trittbrett, auf dem sich eine Person stehend fortbewegen kann. Er wird durch Abstoßen mit einem Bein angetrieben.
  3. Die genaue Bauart des Tretrollers ist nicht vorgeschrieben. Er darf aber weder einen Motor noch einen anderen mechanischen Antrieb oder ein Segel besitzen. Außerdem darf er keine gefährlichen Kanten aufweisen und auch nicht über Anbauten verfügen, die eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellen können.
  4. Der Tretroller muss über mindestens eine funktionsfähige und wirksame Bremse verfügen.
  5. Die Verwendung einer akustischen Signaleinrichtung (Klingel) wird empfohlen.

B. Teilnehmer

  1. Die Teilnehmer fahren auf eigene Verantwortung, befolgen die Anweisungen und Vorgaben des Veranstalters und dieser Wettkampfregeln.
  2. Es besteht Helmpflicht! Das Tragen von Sportbrille und Handschuhen wird empfohlen.
  3. Beim Start befinden sich sowohl die Teilnehmer als auch die Tretroller hinter der Startlinie. Beim Zieleinlauf bestimmt das erste Teil des Tretrollers, welches die Ziellinie überfährt, die Rangfolge. Wenn nicht anders in der Rennbeschreibung angegeben, zählt die Bruttozeit (ab Startschuss, nicht ab Überqueren der Startlinie).
  4. Rennen beim Start und während des Wettkampfes ist erlaubt (Ausnahmen können festgelegt werden).
  5. Die Teilnehmer müssen die komplette Wettkampfdistanz mit einem Tretroller zurücklegen, wobei der Tretroller gefahren, geschoben oder getragen werden kann.
  6. Die Wahl der Fahrlinie ist frei, dennoch dürfen die Teilnehmer sich gegenseitig nicht absichtlich blockieren und behindern. Dies gilt vor allem beim Überholen und beim Zielsprint.
  7. Beim Überholen muss der Überholende Rücksicht auf den zu Überholenden nehmen und dessen Fahrweise und die Wettkampfsituation einschätzen, so dass ein gefahrloses Passieren möglich ist. Der zu Überholende darf den Überholenden nicht absichtlich blockieren und muss sich passieren lassen, wenn es die Wettkampfsituation gefahrlos erlaubt.
  8. Gruppen- und Windschattenfahren ist gestattet, sofern vom Veranstalter nicht anders geregelt. Bei Rundrennen dürfen überrundete Teilnehmer allerdings nicht den Windschatten der Schnelleren ausnutzen.
  9. Die Teilnehmer sind angehalten, sich im Wettkampf gegenseitig bemerkbar zu machen (z.B. beim Überholen) und sich auf besondere Ereignisse oder Gegebenheiten hinzuweisen, die eine Gefahr darstellen könnten.
  10. Der Austausch eines defekten Tretrollers oder eines defekten Anbauteils während des Wettkampfes ist erlaubt.
  11. Der Mindestabstand zu Motorfahrzeugen beträgt 30 Meter, zu anderen Begleitfahrzeugen 10 Meter.
  12. Das gegenseitige Anschieben und Ziehen der Teilnehmer untereinander oder durch Dritte ist nicht gestattet.
  13. Das Begleitpersonal der Teilnehmer darf den Wettkampf nicht behindern. Im Zweifelsfall ist die Wettkampfstrecke nicht zu betreten.
  14. Bei kombinierten Wettkämpfen mit anderen Sportarten auf einer gemeinsamen Strecke ist den Teilnehmern der anderen Sportarten die gleiche wohlwollende Rücksichtsnahme entgegenzubringen wie den eigenen Teilnehmern. „Fairplay” steht ganz vorne! Ausgiebiges und gewinnbringendes Gruppen- und Windschattenfahren mit Teilnehmern anderer Sportarten ist nicht erlaubt.
  15. Die Teilnehmer werden je Geschlecht (Ausnahme: Kinder) in folgende Altersklassen eingruppiert, zur Berechnung wird das Alter am 31.12. des laufenden Jahres herangezogen:
AlterAltersklasse (weiblich)Altersklasse (männlich)IKSA Bezeichnung
<=9KinderKinderKids
10-12Schüler WSchüler MPupils
13-15Jugend WJugend MCadets
16-17Junioren WJunioren MJuniors
18-39 *Senioren WSenioren MSeniors
40-49Senioren40 WSenioren40 MMasters
>=50Senioren50 WSenioren50 MVeteran

*Eine eigene Wertung für die 18-39 jährigen gibt es nicht. Vielmehr stellt die Kategorie Senioren die Hauptklasse dar. In ihr werden zusätzlich Junioren sowie Senioren40 und Senioren50 gewertet, also alle FahrerInnen von 16 Jahren aufwärts.

Für Fahrer/innen der Kategorien Kinder, Schüler und Jugend besteht die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag und durch Beschluss des Vorstands, durch eine Ausnahmegenehmigung eine Altersklasse höher zu starten. Voraussetzung dafür sind in bisherigen Veranstaltungen bereits nachgewiesene sportliche Leistungen in der Spitze der eigenen Altersklasse.

C. Veranstalter

  1. Der Veranstalter sorgt für eine sichere Streckenführung, vor allem in Bezug auf wettkampffremde Fahrzeuge und Verkehrsteilnehmer.
  2. Der Veranstalter schreibt die Veranstaltung mit allen notwendigen Informationen rechtzeitig aus und räumt den Teilnehmern am Wettkampftag genügend Zeit ein, die Wettkampfstrecke zu begutachten und bestenfalls zu testen.
  3. Zu den notwendigen Informationen zählen der Zeitplan mit allgemeinen Daten zum Wettkampf, eine Kontaktperson, die Beschaffenheit der Wettkampfstrecke, die Lage von Verpflegungsstationen und die vorliegenden Wettkampfregeln.
  4. Der Veranstalter kann zusätzliche Wettkampfregeln aufstellen, die aber in keinem Widerspruch zu den vorliegenden stehen dürfen. Er muss diese in seiner Ausschreibung veröffentlichen.
  5. Der Veranstalter sorgt für eine einheitliche, auffällige und verständliche Markierung der Strecke, die auch während eines intensiven Wettkampfes ausreichend wahrnehmbar sein muss. Es werden Hinweise auf mögliche Gefahrenpunkte gegeben.
  6. Der Veranstalter stellt sicher, dass die entlang der Wettkampfstrecke eingesetzten Schiedsrichter Kenntnis über die für ihre Aufgaben notwendigen Wettkampfregeln haben.
  7. Der Veranstalter hält dieses Regelwerk vor und gibt den Wettkampfteilnehmern unmittelbar vor dem Start eine letzte kurze Einweisung.
  8. Der Veranstalter veröffentlicht zeitnah nach Ende des Wettkampfes eine Ergebnisliste, die mindestens Auskunft über Platzierung und Name gibt. Idealerweise nennt er Wettkampfart und Wettkampfdistanz, Geschlecht, Geburtsjahr, Nationalität und Zielzeit.
  9. Bei kombinierten Wettkämpfen mit anderen Sportarten auf einer gemeinsamen Strecke sorgt der Veranstalter dafür, dass jede Sportart ihren Wettkampf in ihrer sportarttypischen Art und Weise durchführen kann.

D. Deutscher Tretroller Cup DTC

  1. Der Deutsche Tretroller Cup (DTC) ist eine Wettkampfserie des DTRV, die aus mehreren einzelnen Wettkämpfen bei verschiedenen Veranstaltungen besteht.
  2. Jede einzelne Veranstaltung wird gemäß den vorliegenden Wettkampfregeln organisiert und durchgeführt.
  3. Die Einzelrennen sind offen für alle. Jeder Teilnehmer erscheint in der Ergebnisliste und wird bei entsprechender Platzierung geehrt.
  4. Bedingung für die Teilnahme an der Cup-Wertung ist eine Mitgliedschaft im DTRV.
  5. Die Wertung im DTC erfolgt gemäß der Altersklassenunterteilung der allgemeinen Wettkampfregeln. Die Sieger der jeweiligen Kategorie werden geehrt und prämiert, wobei die Hauptklasse “Senior” ist und aus Senior+Senior40+Senior50+Junior besteht.
  6. Pro Veranstaltung findet für jede Altersklasse das folgende Punktesystem Anwendung:
PlatzPunktePlatzPunktePlatzPunkte
15012212310
2461320249
3431419258
4401518267
5371617276
6341716285
7311815294
8291914303
9272013312
10252112>=321
11232211

Für ein DNF (did not finish) gibt es jeweils 1 Punkt. Für die Kinderrennen kommt das gleiche System zur Anwendung.

  1. Es können Streichresultate festgelegt werden. Eine bestimmte Anzahl schlechtester Ergebnisse bzw. Nichtteilnahmen wird aus der Gesamtwertung gestrichen. Die Anzahl der Streichresultate wird jährlich vor Beginn der Wettkampfserie festgelegt.
  2. Gewinner der Wettkampfserie ist der Teilnehmer mit den meisten Punkten in der Gesamtwertung nach Abzug der Streichresultate. Bei Punktegleichstand entscheidet die Punktzahl der Gesamtwertung ohne Abzug der Streichresultate. Bei erneutem Punktegleichstand entscheidet die Anzahl der Teilnahmen an Cup-Veranstaltungen. Sollte noch immer kein Gewinner eindeutig ermittelbar sein, wird der Rang geteilt.